ZUGFeRD-Rechnung erstellen: So geht es im Handwerk

Kurz gesagt Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF-Rechnung mit eingebetteter Datendatei: Menschen lesen das PDF, Programme die Daten. Als E-Rechnung zählt sie ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931 und XRECHNUNG, EXTENDED nur nach Absprache mit dem Kunden, nicht aber in MINIMUM und BASIC WL. Am einfachsten erstellt ihr sie mit eurer vorhandenen Handwerker- oder Buchhaltungssoftware und stellt dort das Profil EN 16931 ein. Zum Beispiel einer Handwerkerrechnung
Rechnung und Laptop auf dem Schreibtisch eines SHK-Betriebs

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb in Deutschland E-Rechnungen annehmen können, auch Kleinunternehmer. Lag euer Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, schreibt ihr Firmenkunden in Deutschland für Leistungen ab dem 1. Januar 2027 nur noch E-Rechnungen, alle anderen Betriebe für Leistungen ab dem 1. Januar 2028. Alle Details und Ausnahmen: Ab wann ihr E-Rechnungen schreiben müsst.

Hier geht es um die Praxis: was in einer ZUGFeRD-Rechnung steckt, welches Profil ihr braucht und wie ihr sie erstellt und prüft. Dazu zeigen wir eine geprüfte Beispielrechnung eines Elektrobetriebs. Alle Angaben darin sind erfunden. Der Artikel ist keine Steuerberatung (Quellen am Ende).

Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?

ZUGFeRD ist ein Rechnungsformat. Es kommt vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD). In Frankreich heißt dasselbe Format Factur-X. Laut FeRD sind beide technisch identisch.

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus zwei Teilen in einer Datei:

Wichtig für den Alltag: Seit 2025 zählen bei einer ZUGFeRD-Rechnung die Daten. Weichen PDF und Daten voneinander ab, gehen laut Bundesfinanzministerium (BMF) die Daten vor. Früher war es umgekehrt.

Und was ist mit einer normalen PDF-Rechnung per E-Mail? Ein PDF ohne eingebettete Daten ist keine E-Rechnung. Das BMF nennt es eine „sonstige Rechnung“. Auch Umbenennen oder Speichern als Archiv-PDF macht daraus keine E-Rechnung. ZUGFeRD selbst ist übrigens keine Software. Es beschreibt nur, wie so eine Datei aufgebaut sein muss.

ZUGFeRD oder XRechnung: Was braucht ihr?

Neben ZUGFeRD gibt es in Deutschland ein zweites verbreitetes Format: die XRechnung. Beide erfüllen laut BMF die Anforderungen an eine E-Rechnung. Der Unterschied liegt im Aufbau.

Tabelle zum Verschieben seitlich wischen.

ZUGFeRD und XRechnung im Vergleich
FormatAufbauFür Menschen lesbarTypischer Einsatz
ZUGFeRDPDF mit eingebetteter DatendateiJa, das PDF lässt sich direkt öffnenRechnungen an Firmen, laut FeRD auch an Behörden und Privatkunden möglich. Der Bund nimmt aber keine PDF-Rechnung an.
XRechnungNur Datendatei, kein PDFNein, ihr braucht ein AnzeigeprogrammRechnungen an Behörden. Der Bund verlangt grundsätzlich XRechnung. Zwischen Firmen ebenfalls zulässig.

Welches zulässige Format ihr verwendet, entscheidet ihr laut BMF mit eurem Kunden. Für Handwerksbetriebe hat ZUGFeRD einen praktischen Vorteil: Wer kein passendes Programm hat, kann die Rechnung trotzdem als PDF lesen.

Welches ZUGFeRD-Profil gilt als E-Rechnung?

ZUGFeRD gibt es in mehreren Stufen, den Profilen. Ein Profil legt fest, wie viele Angaben in den Daten stehen. Nicht jedes Profil ist eine vollwertige E-Rechnung. Das BMF lässt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 zu, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC WL.

Tabelle zum Verschieben seitlich wischen.

ZUGFeRD-Profile: Welche gelten als E-Rechnung? (Stand 4. Oktober 2026)
ProfilWas drinstehtGilt als E-Rechnung
MINIMUMNur Käufer, Verkäufer, Gesamtbetrag und Steuer. Keine einzelnen Positionen. Laut FeRD nur eine Hilfe für die Buchhaltung.Nein
BASIC WLAngaben nur für die Rechnung als Ganzes, keine Positionen. Laut FeRD nur eine Hilfe für die Buchhaltung.Nein
BASICEin vom FeRD festgelegter Ausschnitt der europäischen Rechnungsnorm EN 16931. Gedacht für einfache Rechnungen.Ja
EN 16931Alle Angaben der europäischen Rechnungsnorm (auch COMFORT genannt). Vom FeRD empfohlen.Ja
EXTENDEDMehr Angaben als die Norm, für komplexere AbläufeJa laut FeRD, aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden. Das BMF nennt es nicht ausdrücklich.
XRECHNUNGEine XRechnung, verpackt in ein PDF. Gibt es ab ZUGFeRD 2.1.1. Beim Bund nur als reine Datendatei ohne PDF.Ja

Quellen zur Tabelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (UStAE 14.1 Abs. 13 und 14) und BMF-FAQ Frage 7 (ausgenommen sind nur MINIMUM und BASIC WL), FeRD ZUGFeRD-FAQ (Inhalt der Profile, Absprache bei EXTENDED), e-rechnung-bund.de (XRECHNUNG beim Bund).

Stand: 4. Oktober 2026. Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2, gültig seit 1. September 2026. Mindestens nötig ist Version 2.0.1. ZUGFeRD-Versionen haben laut FeRD kein Ablaufdatum, außer beim Profil XRECHNUNG.

Praxis-Tipp: Schaut in eurer Software nach, welches Profil eingestellt ist. Steht dort MINIMUM oder BASIC WL, ist das keine E-Rechnung. Am sichersten ist EN 16931.

ZUGFeRD-Rechnung erstellen: 3 Wege

1. Mit eurer Handwerker- oder Buchhaltungssoftware

Das ist der Normalfall. Laut FeRD können viele Buchhaltungsprogramme ZUGFeRD bereits. Sucht in den Einstellungen für Rechnungen oder E-Rechnung nach dem Format, der Version und dem Profil. In unseren bisherigen Projekten musste meist zuerst ein Modul freigeschaltet oder die Software aktualisiert werden.

Danach prüft eure Stammdaten. Alle Pflichtangaben einer Rechnung müssen in den Daten stehen. Ein Verweis auf eine Anlage reicht laut BMF nicht. Dazu gehören zum Beispiel eure Steuernummer oder USt-IdNr., die vollständigen Adressen und die Bankverbindung. Fehlt etwas, sieht das PDF gut aus, aber die E-Rechnung ist unvollständig.

Mehr dazu: Handwerkersoftware im Vergleich und Buchhaltungsprogramme mit E-Rechnung.

Schreibt ihr Rechnungen aus einem eigenen Programm oder Shop, braucht es eine Anbindung, die ein Dienstleister einrichtet: E-Rechnung einrichten lassen.

2. Mit kostenlosen Online-Tools

Für einzelne Rechnungen gibt es kostenlose Online-Tools. Wir haben keines davon geprüft und nennen deshalb keine Namen. Bedenkt: Eine Rechnung enthält Namen, Adressen und Beträge eurer Kunden. Prüft vorher, wer das Tool betreibt und wo die Daten landen. Für viele Rechnungen im Monat ist dieser Weg zu umständlich, weil ihr alles doppelt eintippt.

3. Ein vorhandenes PDF umwandeln

Das geht, aber nur mit einem Werkzeug, das die Daten sauber in das PDF einbettet. Die wichtigste Regel: Bild und Daten müssen aus denselben Daten stammen. Sonst gilt die Datendatei, nicht das, was im PDF steht.

Weichen beide ab, kann das PDF laut BMF sogar als weitere Rechnung gelten. Das ist ein Steuerrisiko. Kleine Unterschiede, etwa eine gekürzte Leistungsbeschreibung oder Rundungen, beanstandet das BMF nicht. Ein PDF abzutippen und die Daten getrennt einzugeben, ist deshalb fehleranfällig.

ZUGFeRD-Rechnung Beispiel: eine Handwerkerrechnung

So sieht eine ZUGFeRD-Rechnung aus einem Elektrobetrieb aus. Die Elektro Muster GmbH stellt der Hausverwaltung Beispiel GmbH Arbeiten auf einer Baustelle in Rechnung: drei Positionen Material, zwei Positionen Lohn, 19 % Umsatzsteuer. Firmen, Adressen, USt-IdNr. und IBAN sind erfunden.

Beispiel ZUGFeRD-Rechnung eines Elektrobetriebs (fiktiv)
Fiktive Beispielrechnung eines Elektrobetriebs als ZUGFeRD im Profil EN 16931, alle Angaben erfunden. Am 04.10.2026 mit zwei freien Prüfprogrammen (Mustang und KoSIT-Validator) ohne Fehler geprüft.

Darauf achtet ihr bei einer Handwerkerrechnung

Diese Angaben stecken zusätzlich als Datendatei im PDF. So übernimmt die Software eures Kunden sie, ohne dass jemand etwas abtippt.

Bei Bauleistungen reicht es laut BMF derzeit, in den Daten nur die einzelnen Gewerke mit ihren Summen aufzuführen. Die genaue Aufstellung nach Leistungsverzeichnis kommt dann in eine lesbare Anlage. Auf diese Anlage müsst ihr in den Daten eindeutig hinweisen. Stundennachweise dürfen ebenfalls als PDF-Anhang mit.

Weitere offizielle Beispielrechnungen, auch für Abschlags- und Schlussrechnungen am Bau, gibt es kostenlos beim FeRD.

ZUGFeRD-Rechnungen empfangen und prüfen

Eine ZUGFeRD-Rechnung vom Großhändler sieht aus wie ein normales PDF. Erkennen könnt ihr sie an der Datendatei, die als Anhang im PDF steckt. Ob euer PDF-Programm solche Anhänge anzeigt, hängt vom Programm ab. Weil die Daten zählen, empfiehlt das BMF, sie anzuzeigen und nicht nur das PDF zu lesen.

Dafür gibt es den kostenlosen E-Rechnungs-Viewer im ELSTER-Portal der Steuerverwaltung. Er zeigt XRechnung und ZUGFeRD an. ELSTER nennt ihn einen „unverbindlichen Service“. Ob die Datei dabei euren Browser verlässt, haben wir nicht geprüft. Laut BMF gibt es auch kostenfreie Anzeige-Tools privater Anbieter. Ladet ihr Rechnungen bei einem Dienst im Internet hoch, verlassen die Daten den Betrieb. Prüft vorher, wer den Dienst betreibt.

Ob die Daten den Regeln entsprechen, prüfen freie Prüfprogramme wie Mustang, die aber etwas Technikwissen brauchen. Eine Prüfung ist laut BMF keine Pflicht, wird aber empfohlen. Ein Prüfprogramm prüft nur das Format, nicht ob Beträge und Steuersatz stimmen. Das kontrolliert ihr weiter selbst. Fragt im Zweifel euren Softwareanbieter oder euer Steuerbüro.

Aufbewahren: Archiviert die Original-Datei, so wie sie angekommen ist. Mindestens der Datenteil muss unverändert vorliegen, ein Ausdruck reicht nicht. Mehr dazu: E-Rechnungen richtig archivieren.

Häufige Fragen zu ZUGFeRD

Ist ZUGFeRD kostenlos?

Ja. Der Standard ist laut FeRD kostenfrei. Kosten entstehen höchstens durch die Software, mit der ihr Rechnungen schreibt.

Wann wird ZUGFeRD Pflicht?

ZUGFeRD selbst ist nie Pflicht. Pflicht ist die E-Rechnung, und ZUGFeRD ist ein zulässiges Format dafür, genau wie XRechnung. Die Fristen stehen im Artikel E-Rechnung-Pflicht im Handwerk.

Wie versende ich eine ZUGFeRD-Rechnung?

Am einfachsten als Anhang einer E-Mail. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Weg vor. Laut FeRD gehen auch Upload, Portal oder das Rechnungsnetz Peppol.

Wie sieht eine ZUGFeRD-Rechnung aus?

Wie eine normale PDF-Rechnung. Der Unterschied steckt unsichtbar in der eingebetteten Datendatei. Unser Beispiel oben zeigt so eine Rechnung.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung selbst programmieren?

Möglich, aber das ist Sache von Entwicklern. Für einen Handwerksbetrieb ist die eigene Software der richtige Weg.

Was kostet Software für E-Rechnungen?

Viele Programme können ZUGFeRD schon, oft reicht ein Update oder ein Zusatzmodul. Software, die ihr neu einführt, kann laufende Kosten haben. Fragt deshalb zuerst bei eurem jetzigen Anbieter nach.

Fazit: Erst prüfen, was eure Software schon kann

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit Daten im Inneren, und die Daten zählen. Achtet auf Version 2.0.1 oder neuer und auf das Profil EN 16931. Bevor ihr etwas Neues kauft, schaut in eure vorhandene Software: Oft fehlt nur ein Modul oder ein Update. Und lasst die ersten Rechnungen prüfen, bevor ihr sie verschickt.

E-Rechnung einrichten, ohne selbst zu suchen?

Wir prüfen eure Programme und richten das ein.

E-Rechnung einrichten lassen

Stand: 4. Oktober 2026. Alle Quellen abgerufen am 4. Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Klärt Einzelfälle mit eurem Steuerbüro.

Quellen

12 Einträge
  1. BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Rn. 35a; UStAE 14.1 Abs. 2, 13 und 14; 14.4 Abs. 3; 14c.1 Abs. 4a): bundesfinanzministerium.de
  2. BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Kopie beim FeRD: ferd-net.de
  3. BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 (Fragen 7, 7a, 7b, 8, 12a, 13, 16): bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
  4. § 14 UStG: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
  5. FeRD, Standard ZUGFeRD: ferd-net.de/standards/zugferd
  6. FeRD, ZUGFeRD-FAQ (Profile, Versand, Absprache bei EXTENDED): ferd-net.de/standards/zugferd-faq
  7. FeRD, ZUGFeRD 2.5.2 (Version, Gültigkeit): ferd-net.de/download-zugferd und Meldung vom 04.08.2026
  8. FeRD, offizielle Beispielrechnungen: ferd-net.de/faqs/zugferd-beispielrechnungen
  9. e-rechnung-bund.de, FAQ (Formate beim Bund, Profil XRECHNUNG nur als reine XML-Datei): e-rechnung-bund.de/faq/
  10. ELSTER, E-Rechnung ansehen: elster.de/eportal/e-rechnung
  11. BVBS (Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen), Handlungsempfehlung E-Rechnung Bau, abgestimmt unter anderem mit HDB, ZDB und ZDH: bvbs.de/erechnung/
  12. Prüfprogramme für die Beispielrechnung: Mustangproject mustangproject.org, KoSIT-Validator github.com/itplr-kosit/validator