E-Rechnung im Handwerk

E-Rechnung: Was ihr ab wann wirklich tun müsst – und was noch Zeit hat.

Überall liest man von Fristen und Pflichten. Die Wahrheit ist nüchterner: Empfangen müsst ihr E-Rechnungen schon heute, selbst ausstellen erst in ein paar Jahren. Wir sortieren das für euren Betrieb – ehrlich, ohne Panikmache.

  • Empfangen können müsst ihr schon seit 2025
  • Selbst ausstellen erst ab 2027 / 2028
  • Wir machen euch startklar – zum einmaligen Festpreis
  • Passt bei euch schon alles? Sagen wir ehrlich

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RECHNUNG
Mustermann Haustechnik GmbH
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Nr. 2026-0473 15.06.2026
Gesamtbetrag 2.380,00 €
XRechnung · maschinell lesbar
Die Fristen

Die Fristen

Die E-Rechnungspflicht kommt in Stufen. Nur die erste betrifft euch heute.

seit 01.01.2025

Empfangen ist Pflicht

Jeder Betrieb muss E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können – mindestens ein Postfach und eine Software, die das strukturierte Format liest. Verschicken dürft ihr übergangsweise noch Papier oder PDF. Annehmen müsst ihr aber schon.

Gilt jetzt
ab 01.01.2027

Ausstellen für größere Betriebe

Wer im Vorjahr (2026) mehr als 800.000 € Umsatz gemacht hat, muss seine Rechnungen an andere Unternehmen dann selbst als E-Rechnung ausstellen.

ab 01.01.2028

Ausstellen für alle

Ab dann gilt die Ausstellungspflicht für alle Betriebe – auch den kleinen Ein-Mann-Betrieb. Bis dahin habt ihr Zeit, das in Ruhe vorzubereiten.

Wichtig: Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) und an die öffentliche Hand. Für reine Privatkunden-Rechnungen gilt sie nicht – sobald ihr aber an andere Betriebe, Bauträger oder Ämter fakturiert, seid ihr drin.

Klartext

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Der häufigste Irrtum: „Ich schick doch schon PDFs per Mail." Das reicht leider nicht.

Keine E-Rechnung

Ein einfaches PDF oder Papier

  • Das hübsche PDF per Mail
  • Eingescannte Papierrechnung
  • Foto der Rechnung
  • Word- oder Excel-Dokument

Für den Menschen lesbar – für die Software des Empfängers aber nur ein Bild ohne verwertbare Daten.

Echte E-Rechnung

Ein strukturierter Datensatz

  • Format XRechnung oder ZUGFeRD
  • Maschinell auslesbar – ganz ohne Abtippen
  • Buchhaltung übernimmt die Daten automatisch
  • ZUGFeRD sieht zusätzlich aus wie ein normales PDF

Genau das müsst ihr empfangen und – ab 2027/2028 – auch ausstellen können.

Häufige Fragen

Was sich Betriebe gerade fragen

Drei Fragen hören wir am häufigsten – hier die ehrlichen Antworten.

Muss ich jetzt schon was kaufen?

Ihr braucht nur einen Weg, E-Rechnungen anzunehmen. Oft kann eure vorhandene Buchhaltungs- oder Handwerkersoftware das schon – wir prüfen das, statt euch etwas Neues zu verkaufen.

Welche Software passt zu uns?

Das hängt von eurem Gewerk und euren Programmen ab. Wir empfehlen unabhängig – nicht das Tool mit dem größten Werbebudget, sondern das, was zu eurem Betrieb passt.

Was, wenn ich nichts mache?

Beim Empfang riskiert ihr, dass ihr Rechnungen von Lieferanten nicht mehr sauber verarbeiten könnt. Beim Ausstellen drohen ab 2027/2028 Probleme mit dem Vorsteuerabzug. Beides ist mit wenig Aufwand lösbar.

Chance statt Pflicht

Aus einer Pflicht wird euer digitaler Vorsprung

Wenn ihr sowieso etwas anpassen müsst – dann richtig. Wir denken den ganzen Rechnungs-Weg mit, nicht nur das Format.

Einmal verbunden, fließt alles automatisch in die E-Rechnung – statt es dreimal abzutippen.

Passende Software finden

Wir vergleichen und führen Rechnungs- oder Handwerkersoftware ein, die zu eurem Gewerk und euren Abläufen passt – unabhängig beraten, abgestimmt auf euren Prozess.

Sauber einführen

Vom Empfangen bis zum Ausstellen richten wir alles so ein, dass es im Alltag läuft – und zeigen dem Team, wie's geht.

Aus Pflicht wird Effizienz

Moderne Programme lassen sich verbinden – Rechnung schreiben, verschicken und verbuchen läuft dann fast von selbst. So spart die Umstellung am Ende sogar Zeit, statt nur Aufwand zu sein.

Angebot

Unsere E-Rechnungs-Kurzanalyse

Ein klarer Blick auf euren Betrieb – und ein ehrlicher Fahrplan, was wirklich nötig ist.

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Wir schauen uns euren Ist-Zustand an und sagen euch klipp und klar, was Pflicht ist – und was (noch) nicht.

  • Check eurer aktuellen Programmekann eure Software E-Rechnungen schon empfangen?
  • Klare Aussage zu euren Fristenwas müsst ihr wann tun – und was könnt ihr euch sparen
  • Empfang einrichtendamit ihr E-Rechnungen sofort sauber annehmen könnt
  • Empfehlung fürs Ausstellenpassende Software für 2027/2028 – unabhängig ausgewählt
Kurzanalyse anfragen

„Ab“-Preis: Der genaue Umfang hängt von eurer Ausgangslage ab – den Festpreis nennen wir vorab nach kurzer, kostenfreier Rücksprache. Die Kurzanalyse selbst ist einmalig; die Software (z. B. ein E-Rechnungs-Tool) kann laufende Kosten haben – das sagen wir euch transparent.

Loslegen

Lieber heute Klarheit als später Stress

Schreibt uns kurz, wo ihr steht – wir sagen euch ehrlich, wo ihr steht und was zu tun ist. Ohne Verkaufsgespräch.

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Danke – wir haben's!

Wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung. Bis gleich!